Double-opt-in

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Double-opt-in, die doppelte Zustimmung, ist schon seit einigen Jahren Voraussetzung Kontaktdaten für Direktmailings zu verwenden. „Eine Geschäftsbeziehung haben“, wie auch immer das interpretiert wurde, reicht längst nicht mehr als Grund Werbung zusenden zu dürfen.

Spätestens seit der Umsetung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) im Mai 2018 gibt es keine andere Wahl. Theoretisch. Praktisch halten sich auch große Unternehmen nicht daran. Die Verschärfung des Gesetzes hat in der Praxis kaum zu einem Einbruch der Direktmailings geführt. Fraglich ist, wie wirksam Werbung ist, die unerwünscht versendet wird. Für mich persönlich ist es eher ein Grund bei dem Anbieter gar nichts mehr zu bestellen.

Praxis-Tipps: Beim Einstellen einer Newsletteranmeldung in Mailing-Programmen wie Mailchimp oder in WordPress-Plgu-ins wie „Newsletter“ unbedingt die Texte der Anmeldeseiten und E-Mails freundlich gestalten. Auch darauf hinweisen wie oft ein Newsletter zu erwarten ist. Wichtig ist ebefalls ein Hinweis, dass die Daten wirklich nur für diesen Newsletter verwendet werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Anmeldung steigt, je weniger Daten abgefragt werden. In der Regel reicht ein Name und die E-Mailadresse.  An Double-opt-in hat man sich schon so gewöhnt, dass es keine große Hürde mehr darstellt.